Der Datensatz umfasst die vom Land Berlin vorgegebene Projektgrenze. Sie verläuft weitgehend entlang von Flurstücksgrenzen. Eine Veränderung der Projektgrenze kann nur durch planerische Entscheidung erfolgen. Die Aktualisierung des Datensatzes erfolgt nur in diesen Fällen. Die offizielle Projektgrenze umfasst das Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 AG BauGB. Im Zuge der Vermessung der Grenze im Frühjahr 2022 von Zech Ruth und Blasius wurden minimale Änderungen (cm Bereich) mit aufgenommen.